{"id":349,"date":"2020-03-19T10:11:57","date_gmt":"2020-03-19T08:11:57","guid":{"rendered":"https:\/\/dwc.ro\/?page_id=349"},"modified":"2020-04-04T15:26:49","modified_gmt":"2020-04-04T13:26:49","slug":"die-satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/dwc.ro\/ro\/der-club\/die-satzung\/","title":{"rendered":"DIE SATZUNG"},"content":{"rendered":"<div class=\"vc_row wpb_row vc_row-fluid\"><div class=\"wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12\"><div class=\"vc_column-inner\"><div class=\"wpb_wrapper\">\n\t<div class=\"wpb_text_column wpb_content_element\" >\n\t\t<div class=\"wpb_wrapper\">\n\t\t\t<p style=\"text-align: justify;\"><strong>SATZUNG<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>SATZUNG DES VEREINS<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>I. NAME, SITZ, DAUER, ZWECK UND ZIELE<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">1. Juristische Personen privatem und \u00f6ffentlichem Rechts, werden durch die Unterzeichnung des Gr\u00fcndungsdokumentes als Gr\u00fcndungsmitglieder des Vereines erkl\u00e4rt. Der Verein ist bekenntnism\u00e4\u00dfig und politisch neutral mit gemeinn\u00fctzigem Zweck und wird \u201eDeutschsprachiger Wirtschaftsclub Temeswar&#8221; benannt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">2. Der Verein unterliegt der rum\u00e4nischen Gesetzgebung und zwar dem Regierungserlass Nr. 26 vom 30. Januar 2000 im Amtsblatt Nr. 39 vom 31 Januar 2000 ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">3. Der Verein hat seinen Sitz in Temeswar Muresstr. Nr. 116 A (jetziger Sitz: Str. Paul Chinezu Nr. 2), laut Vertrag der am 12.02.2002 zwischen dem Verein und dem Deutschen Konsulat abgeschlossen wurde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">4. Der Verein wird auf unbestimmte Zeit gegr\u00fcndet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">5. Der Verein hat als Hauptzweck, die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen den deutschsprachigen L\u00e4ndern und Rum\u00e4nien, sowie den deutschen und rum\u00e4nischen Investoren, zu f\u00f6rdern.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zur Erreichung dieses Zwecks wird der Verein, die Ausf\u00fchrung folgender Aufgaben beachten:<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li style=\"text-align: justify;\">Darstellung, F\u00f6rderung und Pflege wirtschaftlicher, kultureller und gesch\u00e4ftlicher Interessen der Vereinsmitglieder und deutschsprachiger Unternehmern.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">F\u00f6rderung wirtschaftlicher, kultureller Beziehungen zwischen deutschsprachigen Staaten und Rum\u00e4nien sowie die Nutzung der \u00f6rtlichen, regionalen, nationalen, passenden gesch\u00e4ftlichen Gegebenheiten.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Die Vereinsmitglieder und die deutschsprachigen Investoren \u00fcber die g\u00fcnstigen Gesch\u00e4ftsgelegenheiten in Rum\u00e4nien zu informieren. Ver\u00f6ffentlichung von Zeitschriften mit wirtschaftlichem, kulturellem und kommerziellem Charakter bzw. Anziehung von Kapital nach Rum\u00e4nien.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">F\u00f6rderung und Unterst\u00fctzung deutschsprachiger Investoren bei der Abwicklung von Investitionen und Handelsbeziehungen in Rum\u00e4nien sowie die Untersuchung wirtschaftlicher Probleme der Vereinsmitglieder.<br \/>\nEntwicklung Internationaler Kooperation zwischen den Vereinsmitgliedern und anderen Gesch\u00e4ftspartnern.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Bildung von Arbeitskreisen mit folgenden Themen: Handel, Zoll, Transport; Investitionen und Privatisierung; Recht, Steuern und Finanzen; Kultur.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr die Vollstreckung der angesetzten Ziele wird der Verein auch mit internationalen Organisationen zusammenarbeiten.<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>II. MITGLIEDER, GESELLSCHAFTSVERM\u00d6GEN UND MITTEL DES VEREINS.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">6. Der Verein besteht aus:<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li style=\"text-align: justify;\">Internationalen Organisationen die an den wirtschaftlichen, kulturellen und kommerziellen Problemen in Rum\u00e4nien Interesse haben.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Rum\u00e4nischen und internationalen juristische Personen mit Privatrecht die rechtsm\u00e4\u00dfig laut Gesetzgebung, Vorschriften und gesetzlicher \u00dcbung aus Ihrem Herkunftsland, gegr\u00fcndet sind und zwar wirtschaftliche, professionelle und kulturelle Organisationen.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Juristische Personen des \u00f6ffentlichem Recht oder anderer Rechtsform:<br \/>\n-Regionen, Bundesl\u00e4nder, Kantons, D\u00f6rfer und andere Staatliche Institutionen.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Physische Personen, unabh\u00e4ngig der Staatsangeh\u00f6rigkeit, Kaufleute, Gesch\u00e4ftsleute aus anderen wirtschaftlichen, kulturellen und kommerziellen Bereichen sind.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Wenn notwendig, kann der Vorstand Aussch\u00fcsse und Arbeitsgruppen gr\u00fcnden. In eine Arbeitsgruppe k\u00f6nnen auch Personen die keine Vereinsmitglieder sind, zur Mitarbeit eingeladen werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">7. Die Gr\u00fcndungsmitglieder des Vereines sowie die ersten Leitungs- und Kontrollvorst\u00e4nde sind im Gr\u00fcndungsdokument namentlich eingetragen.<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li style=\"text-align: justify;\">Der Vorstand stellt einen Antrag zur Aufnahme neuer Mitglieder in den Verein der anschlie\u00dfend von der Mitgliederversammlung genehmigt wird.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Die Eigenschaft als Mitglied geht durch K\u00fcndigung oder Austritt verloren.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Die K\u00fcndigung wird dem Vorstand schriftlich vorgelegt. Sie kann nur am Jahresende und mit einer 6 Monatiger Frist in Kraft treten.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Der Vorstand kann nach Anh\u00f6rung der interessierten Person, ein Vereinsmitglied ausschlie\u00dfen, die gegen die Interessen des Vereines versto\u00dfen hat oder das trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung, den j\u00e4hrlichen Beitrag nicht bezahlt hat. Der Ausschluss wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">8. Die Finanzierung des Vereines erfolgt durch folgende Mittel:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mitgliedsbeitr\u00e4ge;<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li style=\"text-align: justify;\">Zinsen und Ertr\u00e4ge die durch rechtm\u00e4\u00dfige Anlegung verf\u00fcgbarer Summen erhalten wurden;<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Spenden und Verm\u00e4chtnisse Dritter Personen und Spender;<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Ertr\u00e4ge der Gesellschaften die vom Verein gegr\u00fcndet wurden;<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Einnahmen aus durchgef\u00fchrten Leistungen;<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Kapitaleinkommen oder die Entfaltung anderer wirtschaftlicher T\u00e4tigkeiten;<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Andere Gesetzm\u00e4\u00dfige Einkommen;<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Der Vorstand bestimmt die Beitragssumme der Mitglieder. Die j\u00e4hrlichen Beitr\u00e4ge werden vom Sekretariat angenommen. Das Ausscheidende Mitglied hat keinen Anspruch bez\u00fcglich des Gesellschaftsverm\u00f6gens. Die Vereinsmitglieder sind verpflichtet, j\u00e4hrlich den Beitrag zu bezahlen. Die Beitragspflicht beginnt mit dem 1. Januar des Jahres, in dem die Aufnahme des Mitgliedes in den Verein erfolgt. Die Beitragspflicht erlischt mit dem 31. Dezember des Jahres, in dem die Mitgliedschaft endet. Der Beitrag ist jeweils bis zum 31.01. eines Gesch\u00e4ftsjahres f\u00e4llig. Neu aufgenommene Mitglieder m\u00fcssen innerhalb von 30 Tagen nach Genehmigung des Aufnahmebeschlusses den j\u00e4hrlichen Mitgliedsbeitrag bezahlen. Der Vorstand kann in Ausnahmef\u00e4llen eine Abstufung gew\u00e4hren.<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der j\u00e4hrliche Mitgliedsbeitrag ist wie folgt eingestuft:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Mitgliedsbeitrag<\/strong><br \/>\n&#8211; Einzelpersonen: 50,&#8211; EUR\/Person\/Jahr<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Mitgliedsbeitrag<\/strong><br \/>\n&#8211; Firmen bis 20 Mitarbeiter: 100,&#8211; EUR\/Jahr<br \/>\n&#8211; Firmen mit 20 \u2013 100 Mitarbeiter: 200,&#8211; EUR\/Jahr<br \/>\n&#8211; Firmen mit \u00fcber 100 Mitarbeiter: 400,&#8211; EUR\/Jahr<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">oder den entsprechenden Gegenwert in Lei gem\u00e4\u00df dem Kurs der Rum\u00e4nischen Nationalbank am Tage der Einzahlung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">9. Das Anfangsverm\u00f6gen des Vereins setzt sich ausschlie\u00dflich aus den Beitr\u00e4gen der Gr\u00fcndungsmitglieder zusammen und betr\u00e4gt 3.100.000 ROL. Es wird von dem Gr\u00fcndungsmitgliedern innerhalb von 10 Tagen nach der notariellen Beurkundung dieser Satzung auf das Vereinskonto einbezahlt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>III. DIE ORGANE DES VEREINS<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">10. Die Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li style=\"text-align: justify;\">die Mitgliederversammlung;<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">der Vorstand;<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Kassenpr\u00fcfer oder die Kassenpr\u00fcferkommission<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">11. Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlie\u00dfende Organ des Vereins und besteht aus allen Vereinsmitgliedern.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Zust\u00e4ndigkeit der Mitgliederversammlung umfasst:<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li style=\"text-align: justify;\">Die Bestimmung der Strategie und generellen Ziele des Vereins ;<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">die Genehmigung des Einkommen- und Ausgabenbudgets und der Verwaltungskonten<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">die Wahl, Abberufung und Entlassung von Vorstandsmitgliedern;<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">die Aufnahme neuer Mitglieder und Ernennung von Ehrenmitgliedern;<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Die Wahl und Entlassung des Kassenpr\u00fcfers oder je nach Fall der Mitglieder der Kassenpr\u00fcferkommission;<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">die Gr\u00fcndung von Zweigstellen;<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Die \u00c4nderung des Gr\u00fcndungsdokumentes und der Satzung;<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">die Aufl\u00f6sung des Vereins und Zweckbestimmung des gebliebenen Gesellschaftsverm\u00f6gen;<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">sonstige nach dem Gesetz oder dieser Satzung vorgesehene Sachverhalte;<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Die Generalversammlung wird einmal im Jahr vom Pr\u00e4sidenten einberufen. Die Einladung zur Versammlung erfolgt schriftlich mit einer Frist von zehn (10) Tagen vor dem Versammlungstermin mit \u00dcbersendung der Tagesordnung und Versammlungsort. Die Einberufung erfolgt durch Post oder E-Mail. Der Versammlungsort wird vom Vorstand festgelegt.<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Vorstand kann eine Generalversammlung einberufen wenn wichtige Probleme, die keine Verz\u00f6gerung dulden, besprochen werden m\u00fcssen. Die Generalversammlung kann auch dann Einberufen werden, wenn es von 1\/5 seiner Mitglieder beantragt wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wenn nach der ersten Einberufung nicht die einfache H\u00e4lfte der Mitglieder anwesend ist wird die Versammlung als Ung\u00fcltig erkl\u00e4rt, wobei eine zweite Einberufung erfolgt die, unabh\u00e4ngig der Anzahl der anwesenden Mitglieder, als G\u00fcltig erkl\u00e4rt wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Entscheidungen werden als g\u00fcltig erkl\u00e4rt, wenn sie von der einfachen H\u00e4lfte der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">12. Jedes Mitglied hat das Recht auf eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Er kann nur das Abstimmungsrecht zwei anderer Personen aus\u00fcben. Die Abstimmung kann auch elektronisch erfolgen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">13. Bei Beschl\u00fcssen und Wahlen entscheidet, sofern diese Satzung nichts anderes bestimmt, die einfache Mehrheit der Anwesenden und vertretenen Mitglieder. In Falle einer Gleichheit ist die Stimme des Pr\u00e4sidenten ausschlaggebend. Die Ergebnisse werden allen Mitgliedern mitgeteilt. Es werden keine Entscheidungen \u00fcber Probleme getroffen die nicht in der Tagesordnung aufgef\u00fchrt sind oder \u00fcber die nicht Abgestimmt wurde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">14. Die Mitgliederversammlung kann die Fusionierung mit anderen Vereinen bestimmen, und andere Vereinen gr\u00fcnden. Sie kann sich auch an der Gr\u00fcndung anderer Vereine beteiligen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">15. Das Mitglied das direkt oder durch seinen Ehepartner und alle Verwandten bis zum 4-ten Grad in ein Vereinsbezogenes Problem verwickelt ist darf an der Mitgliederversammlung nicht teilnehmen und darf nicht abstimmen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Mitglied, das gegen diese Bestimmungen versto\u00dft ist f\u00fcr den Entstandenen Schaden verantwortlich.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Alle Entscheidungen die durch die Mitgliederversammlung abgestimmt wurden sind verpflichtend f\u00fcr alle Mitglieder, auch f\u00fcr die die nicht an der Mitgliederversammlung teilgenommen haben oder dagegen abgestimmt haben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">16. Der Vorstand hat die Pflicht die Entscheidungen die von der Mitgliederversammlung beschlossen wurden in die Tat umzusetzen. Die Entscheidungen des Vorstandes werden durch Abstimmung der einfachen Mehrheit der Anwesenden Mitglieder oder Bevollm\u00e4chtigte, getroffen. Bei Gleichheit ist die Stimme des Pr\u00e4sidenten Ausschlaggebend. Der Vorstand hat den Auftrag, die Entscheidungen der Generalversammlung zu verwalten und auszuf\u00fchren. Der Vorstand bestimmt die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen. Der Vorstand kann die T\u00e4tigkeiten der Pr\u00e4sidenten oder Vizepr\u00e4sidenten bestimmen. Der Vorstand kann Ernennungen von Ehrenmitgliedern vorschlagen. Der Vorstand bestimmt auch die Tagesordnung der Generalversammlung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Vorstand trifft sich jedes Mal wenn es n\u00f6tig ist aber nicht weiniger als vier Mal im Jahr, oder au Auftrag von zwei Mitgliedern. Die Einberufung erfolgt durch Post oder E-Mail. Wenn ein Vorstandsmitglied nicht teilnehmen kann, wird es von einem anderen Mitglied seiner Wahl repr\u00e4sentiert. Die Abstimmung kann auch elektronisch vorgehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Zust\u00e4ndigkeiten des Vorstandes sind:<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li style=\"text-align: justify;\">stellt ein T\u00e4tigkeitsbericht der letzen Periode vor, und die Ausf\u00fchrung des Einkommen- und Ausgabenbudgets und der Verwaltungskonten; Planung des Einkommen- und Ausgabenbudgets; Planung der Vereinst\u00e4tigkeiten;<br \/>\nschl\u00e4gt zur Abstimmung neue Mitgliedsantr\u00e4ge vor , und verleit Ehrenmitgliedstitel;<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Beschlie\u00dft juristische Akten in Namen des Vereins und f\u00fcr den Verein<br \/>\nGenehmigung des Organigramms und interne Personalpolitik des Vereins sofern in der Satzung nicht anders vorgesehen ist;<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Entscheidet \u00fcber den Sitzwechsel des Vereins;<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Entscheidet \u00fcber die Gr\u00fcndung kommerzieller Gesellschaften und Entfaltung wirtschaftlicher T\u00e4tigkeiten;<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">F\u00fchrt alle in der Satzung vorgesehenen T\u00e4tigkeiten aus;<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">17. Der Vorstand kann interne Verwaltungsregeln bestimmen. Der Vorstand kann eine oder mehrere Personen (Vorsitzende, Mitglieder, oder andere Personen Vereinsfremde) beauftragen, T\u00e4tigkeiten f\u00fcr den Verein durchzuf\u00fchren. Der Vorstand besteht aus 3 Personen: ein Pr\u00e4sident und zwei Vizepr\u00e4sidenten die f\u00fcr zwei Jahre von der Mitgliederversammlung, gew\u00e4hlt wurden. Nach zwei Jahren kann der Vorstand wieder gew\u00e4hlt werden. Die Vorstandvorsitzenden werden ausschlie\u00dflich aus den Mitgliedern des Vereins gew\u00e4hlt. Der Pr\u00e4sident kann allein den Verein vertreten. Die Vizepr\u00e4sidenten k\u00f6nnen einzeln nicht den Verein vertreten. Der Pr\u00e4sident bevollm\u00e4chtigt einen Vizepr\u00e4sidenten in Falle seiner Abwesenheit. In Sterbefall oder Ausscheidung eines Vorstandmitgliedes wird sich die Mitgliederversammlung so schnell wie m\u00f6glich treffen um ein neues Mitglied zu w\u00e4hlen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">18. Die Interne Finanz Kontrolle wird von einem Kassenpr\u00fcfer durchgef\u00fchrt, der auf eine Zeitspanne von zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt wird.<br \/>\nDer Kassenpr\u00fcfer ist zust\u00e4ndig f\u00fcr:<\/p>\n<ul>\n<li style=\"text-align: justify;\">pr\u00fcft die Verwaltung des Gesellschaftsverm\u00f6gens;<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">fertigt Berichte und stellt sie der Mitgliederversammlung vor;<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">kann an der Vorstandssitzungen teilnehmen, jedoch kann er nicht abstimmen;<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">andere T\u00e4tigkeiten auszuf\u00fchren die von der Mitgliederversammlung oder Satzung bestimmt sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p>19. Die Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen keine Kassenpr\u00fcfer sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Verwaltungsregeln der Kassenpr\u00fcfer werden von der Mitgliederversammlung bestimmt. Die Kassenpr\u00fcfer k\u00f6nnen auch eigene Interne Regeln bestimmen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>IV. \u00c4NDERUNG DER SATZUNG &#8211; AUFL\u00d6SUNG, LIQUIDATION DES VEREINS<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">20. Die \u00c4nderung der Satzung wird mit dem Einverst\u00e4ndnis der einfachen h\u00e4lfte der Anwesenden oder Bevollm\u00e4chtigte, gemacht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">21. Der Verein wird aufgel\u00f6st:<\/p>\n<ul>\n<li style=\"text-align: justify;\">rechtm\u00e4\u00dfig;<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">durch ein rechtskr\u00e4ftiges Gerichtsurteil;<\/li>\n<li>durch die Entscheidung der Mitgliederversammlung.<\/li>\n<\/ul>\n<p>22. Rechtliche Aufl\u00f6sung:<\/p>\n<ul>\n<li style=\"text-align: justify;\">Vervollst\u00e4ndigung der Dauer;<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">der Gr\u00fcndungszweck des Vereins nicht mehr erreicht werden kann;<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Gr\u00fcndungsunf\u00e4higkeit laut Satzung der Generalversammlung oder des Vorstandes, wenn der Gr\u00fcndungstermin um ein Jahr \u00fcberschritten wird;<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Einschr\u00e4nkung der Mitgliederzahl unter die Gesetzlich vorgesehen Zahl, wenn diese in drei Monaten nicht vervollst\u00e4ndigt wird.<\/li>\n<\/ul>\n<p>23. Der Verein wird auf Antrag einer interessierten Person durch ein rechtskr\u00e4ftiges Gerichtsurteil aufgel\u00f6st, wenn:<\/p>\n<ul>\n<li style=\"text-align: justify;\">der Zweck des Vereins Illegal oder gegen das \u00f6ffentliche Interesse verst\u00f6\u00dft;<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">das Erreichen des Ziels mit illegalen Mitteln durchgef\u00fchrt wird;<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">der Verein den urspr\u00fcnglichen Zweck \u00e4ndert;<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">der Verein zahlungsunf\u00e4hig wird.<\/li>\n<\/ul>\n<p>24. Der Verein kann auch durch die Entscheidung der Mitgliederversammlung aufgel\u00f6st werden. Diese Entscheidung muss Innerhalb von 15 Tagen an das zust\u00e4ndige Gericht weitergeleitet werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">25. Nach der Aufl\u00f6sung des Vereins k\u00f6nnen die G\u00fcter nicht an physische Personen weitergeleitet werden. Diese G\u00fcter k\u00f6nnen nur an juristische Personen mit Privatrecht weitergeleitet werden und zwar durch Spendierung oder Verkaufen.<\/p>\n<p>26. Im Falle einer Aufl\u00f6sung werden die Liquidatoren von der Mitgliederversammlung ernannt und mit dieser Ernennung wird der Aufsichtsrat aufgel\u00f6st;<\/p>\n<ul>\n<li style=\"text-align: justify;\">Die Liquidatoren k\u00f6nnen sowohl physische als auch juristische Personen sein;<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Die Liquidatoren m\u00fcssen Gesetzlich erm\u00e4chtigte Personen sein.<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">27. Die Liquidatoren werden ein Inventar und eine Bilanz der genauen Aktiva und Passiva erstellen. Die Liquidatoren sind gezwungen alle Akten des Vereins zu behalten. Sie m\u00fcssen auch ein Buch mit allem Liquidationst\u00e4tigkeiten f\u00fchren. Die Liquidatoren arbeiten unter der Kontrolle der Kassenpr\u00fcfer.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">28. Die Liquidatoren m\u00fcssen alle begonnenen juristischen Operationen durchf\u00fchren, das vereinnahmte Geld verwalten und die Schulden an die Kreditgeber bezahlen. Wenn das Geld Unzureichend ist, wird das \u00fcbrig gebliebene Aktiva in Geld umgewandelt, durch Versteigerung der G\u00fcter.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">29. Die zugeschriebene Summe eines Kreditgebers, der diese Summe ablehnt, wird auf sein Konto gutgeschrieben. Wenn die Bezahlung der Schulden nicht sofort durchgef\u00fchrt werden kann, oder wenn diese Schulden bestritten werden, wird die Liquidation nur dann als beschlossen erkl\u00e4rt wenn eine Garantie der Kreditgeber vorliegt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">30. Auf jeden Fall k\u00f6nnen die Liquidatoren die Operationen nicht schlie\u00dfen und auch nicht an die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden, vor Ablauf einer 6 Monatiger Frist von der Aufl\u00f6sung des Vereins weiterleiten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">31. Die Liquidatoren sind f\u00fcr den zugef\u00fcgten Schaden an die Kreditgeber, verantwortlich.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">32. Die Liquidatoren m\u00fcssen sich den Regeln des Mandats unterwerfen, d.h. sowohl vor dem Verein, vor den Mitgliedern oder vor dem Gr\u00fcndungskomitee.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">33. Nach Beschlie\u00dfung der Liquidation m\u00fcssen die Liquidatoren in einen Zeitraum von 2 Monaten der Bilanz, ein Memorandum, und eine Erkl\u00e4rung \u00fcber die Aufl\u00f6sungsoperationen an das Vereins- und Stiftungsregister abgeben. Die Liquidatoren sind gezwungen alle Verfahren, die zur Ver\u00f6ffentlichung der Aufl\u00f6sung und Austragung an das Vereins- und Stiftungsregister, f\u00fchren zu vervollst\u00e4ndigen. Die Ver\u00f6ffentlichung der Aufl\u00f6sung muss in maximal zwei Monaten durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">34. Wenn innerhalb von 30 Tagen nach Abgeben der Bilanz kein Einspruch erhoben wird, wird die Bilanz als endg\u00fcltig angesehen und die Liquidatoren k\u00f6nnen die G\u00fcter an die rechtlichen Besitzer weiterleiten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">35. Die Liquidatoren m\u00fcssen, nach der Vollendung der Liquidation, die Austragung des Vereins beim Vereins- und Stiftungsregister beantragen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">36. Die Aufl\u00f6sung des Vereines gilt als Rechtskr\u00e4ftig, anfangend mit dem Datum der Zustimmung der Austragung aus dem Verein- und Stiftungsregister.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>V. HAUSHALT UND KONTEN<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">37. Das Finanzielle Jahr wird am 31 Dezember jedes Jahres geschlossen, wenn kein anderer Vorschlag vom Vorstand bestimmt wird.<br \/>\nDer Vorstand ist verpflichtet die Zustimmung des Kontos f\u00fcr Finanzielle Bewegungen von der Generalversammlung zu bekommen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>VI. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">38. Was in dieser Satzung nicht vorgesehen ist, wird durch Gesetzliche Anordnungen und Interne Regeln bestimmt. Diese Satzung unterliegt dem Regierungserlass Nr. 26\/2000. Im Falle dass einige Artikel dieser Satzung in Zukunft nicht ausgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, bleibt die Effizienz anderer Artikel unantastbar. Die Mitgliederversammlung kann die Artikel durch andere Artikel ersetzen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Diese Satzung wurde in der Gr\u00fcndungsgeneralversammlung vom 12.02.2002 in 4 (vier) Exemplare abgestimmt und von den Gr\u00fcndungsmitgliedern unterschrieben.<\/p>\n\n\t\t<\/div>\n\t<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"SATZUNG SATZUNG DES VEREINS I. NAME, SITZ, DAUER, ZWECK UND ZIELE 1. Juristische Personen privatem und \u00f6ffentlichem Rechts, werden durch die Unterzeichnung des Gr\u00fcndungsdokumentes als Gr\u00fcndungsmitglieder des Vereines erkl\u00e4rt. Der Verein ist bekenntnism\u00e4\u00dfig und politisch neutral mit gemeinn\u00fctzigem Zweck und&hellip;","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":94,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"templates\/right-sidebar.php","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dwc.ro\/ro\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/349"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dwc.ro\/ro\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/dwc.ro\/ro\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dwc.ro\/ro\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dwc.ro\/ro\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=349"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/dwc.ro\/ro\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/349\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":351,"href":"https:\/\/dwc.ro\/ro\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/349\/revisions\/351"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dwc.ro\/ro\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/94"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dwc.ro\/ro\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=349"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}